27.08.2021

Mitteilungspflicht an das Transparenzregister – Ab 1. August 2021 neue Registerpflicht für alle landwirtschaftlichen Gesellschaften

Am 1. August 2021 ist nunmehr das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz erfolgt eine grundlegende Neuausrichtung des im Jahr 2017 eingeführten Transparenzregisters. Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird auf ein Transparenz-
Vollregister umgestellt.

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